Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die
wenig Geld haben.
Mit diesen Leistungen können u.a. Freizeitangebote wie z.B. die
Mitgliedschaft in einem Sportverein (anteilig) finanziert
werden, wenn sich die Familie die Kosten dafür ansonsten nicht
leisten könnte.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres) haben unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wenn sie eine der unten
genannten Sozialleistungen beziehen:
• Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II
oder Sozialgeld)
• Wohngeld (WoGG)
• Kinderzuschlag (BKGG)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
• Leistungen nach dem SGB XII.
Für detaillierte Informationen stehen nachfolgende Links zur
Verfügung:
Kreis
Düren:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt51/familien/finanzielle-hilfen.php
Erhalten Kinder
Leistungen nach dem SGB II, dann ist die job-com des Kreises
Düren zuständig:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/job-com/Bildung_und_Teilhabe.php
Empfänger der übrigen Sozialleistungen wenden sich bitte an das
für ihren Wohnort zuständige Sozialamt in den Stadt- oder
Gemeindeverwaltungen.
Stadtverwaltung
Düren, Sozialamt:
https://onlinedienste.dueren.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/551250/show
Vereinsseitig unterstützt euch bei Fragen gerne unsere
Integrationsbeauftragte Mona Filali-Kremser
(E-Mail: m.filali-kremser@sportfreunde-echtz.de).