Finanzielle Unterstützung

Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. 
Mit diesen Leistungen können u.a. Freizeitangebote wie z.B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein (anteilig) finanziert werden, wenn sich die Familie die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnte.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wenn sie eine der unten genannten Sozialleistungen beziehen:
•    Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
•    Wohngeld (WoGG)
•    Kinderzuschlag (BKGG)
•    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
•    Leistungen nach dem SGB XII.

Für detaillierte Informationen stehen nachfolgende Links zur Verfügung:
 
Kreis Düren:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt51/familien/finanzielle-hilfen.php
 
Erhalten Kinder Leistungen nach dem SGB II, dann ist die job-com des Kreises Düren zuständig:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/job-com/Bildung_und_Teilhabe.php
 
Empfänger der übrigen Sozialleistungen wenden sich bitte an das für ihren Wohnort zuständige Sozialamt in den  Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.
 
Stadtverwaltung Düren, Sozialamt:
https://onlinedienste.dueren.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/551250/show

Vereinsseitig unterstützt euch bei Fragen gerne unsere Integrationsbeauftragte Mona Filali-Kremser
(E-Mail: m.filali-kremser@sportfreunde-echtz.de).